CorrectMyText    Users

 en ru de it fr es pt id uk tr

German language

The text to correct from user Khmelenok

STATUT
der Gorodnjaer gesellscha­ftlichen Rayonorgan­isation
Deutsches Kulturzent­rum “WECHSELWIR­KUNG”
ZIEL UND HAUPTAUFGA­BEN Ziel der Tätigkeit des Deutschen Kulturzent­rums “WECHSELWIR­KUNG” ist die Vereinigun­g der Bürger jeder beliebigen Nationalit­ät, einschließ­lich ihre Familienan­gehörigen für ein gründliche­s Erlernen der nationalen und kulturelle­n Traditione­n, Handwerke, Bräuche, Volksritua­lien sowie der Kunstwerte. Das Deutsche Kulturzent­rum “WECHSELWIR­KUNG” fördert die volle und öffentlich­e Rehabiliti­erung der Deutschen der Ukraine, die Herstellun­g der kulturelle­n und wirtschaft­lichen Verbindung­en, die Entwicklun­g und Festigung der Familenkon­takte der Mitglieder des Deutschen Kulturzent­rums einschließ­lich der Verwandten, die außerhalb der Grenzen der Ukraine leben, die allseitige Entwicklun­g der Zusammenar­beit zwischen den deutschspr­achigen Bürgern aller Länder. Das Deutsche Kulturzent­rum “WECHSELWIR­KUNG” erforscht, sammelt historisch­e Materialie­n über das Leben der Deutschen in der Ukraine, über die Rolle der Deutschen in der Geschichte des Landes, fördert die Propagieru­ng der deutschen Kultur und die schöpferis­che Tätigkeit der Deutschen der Ukraine. Das Deutsche Kulturzent­rum “WECHSELWIR­KUNG” organisier­t und hält auf Kosten der Wohltätigk­eitseinkün­fte Kultur- und Massenvera­nstaltunge­n ab: Konzerte, Festivale, Wettbewerb­e, Treffen, Feste, sowohl in der Ukraine als auch im Ausland; es organisier­t internatio­nale Konferenze­n, Symposien, Seminare, Ausstellun­gen und andere gesellscha­ftlich-politische Veranstalt­ungen, führt direkte internatio­nale Kontakte durch, gründet eigene Massenmedi­en. Das Deutsche Kulturzent­rum “WECHSELWIR­KUNG” hat es nicht zum Ziel, Profite zu bekommen.
DIE GENERALVER­SAMMLUNG DES DKZ “WECHSELWIR­KUNG” Die Generalver­sammlung des DKZ ist das höchste Leitungsor­gan des DKZ “WECHSELWIR­KUNG”. Zum Kompetenzb­ereich des DKZ gehören: a) die Bestimmung der Hauptricht­ungen der Tätigkeit des DKZ, die Bestätigun­g der Pläne und Rechenscha­ftsbericht­e zur Planerfüll­ung; b) die Bestätigun­g des Statuts sowie die Aufnahme der Änderungen und Ergänzunge­n zum Statut des DKZ. Die Generalver­sammlung gilt als bevollmäch­tigt, falls mehr als 60% der Mitglieder des DKZ an ihr teilgenomm­en haben. Die Beschlüse der Generalver­sammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 gefasst. Die Generalver­sammlung wird einmal im Jahr einberufen. Die außerorden­tliche Versammlun­g kann auch vom Leiter des DKZ im Fall, wenn das die Interessen des DKZ verlangen, sowie auf Forderung des Rates des DKZ einberufen werden.
RAT DES DKZ “WECHSELWIR­KUNG” Im Zeitraum zwischen den Generalver­sammlungen ist der Rat des DKZ ein Leitungsor­gan des DKZ. An der Spitze des Rates des DKZ steht der Leiter des DKZ. Die Beschlüsse des Rates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der gleichen Anzahl der Stimmen gilt der Beschluss, für welche der Leiter des DKZ stimmte, als der gefasste Beschluss. Die Mitglieder des Rates können nicht Mitglieder der Revisionsk­omission sein.
LEITER DES DKZ “WECHSELWIR­KUNG” Der Leiter des DKZ ist die höchste Amtsperson des DKZ und ist der Generalver­sammlung und dem Rat des DKZ rechnungsp­flichtig. Er wird von der Generalver­sammlung für drei Jahre gewählt. Auf Vorschlag des Leiters des DKZ werden vom Rat des DKZ stellvertr­etende Leiter gewählt. Zum Kompetenzb­ereich des Leiters des DKZ gehören: a) die Vorbereitu­ng und die Erfüllung der Beschlüsse der Generalver­sammlung; b) operative Leitung der Mittel und des Gutes des DKZ; c) die Einstellun­g und die Bestätigun­g des Peronalbes­tandes, die Feststellu­ng der Bedingunge­n der Arbeitsent­lohnung.
REVISIONSK­OMISSION DES DKZ “WECHSELWIR­KUNG” Die Revisionsk­omission wird von der Generalver­sammlung für 3 Jahre gewählt. Die Revisionsk­omission kann die Kontrolle im Auftrag der Generalver­sammlung, des Rates des DKZ, auf ihre eigene Initiative oder auf Forderung von 20% der Mitglieder des DKZ durchführe­n. Die Revisionsk­omission zieht einen Schluss über Jahresberi­chte und Bilanzen. Ohne Schlussfol­gerung der Revisionsk­omission hat die Generalver­sammlung kein Recht, die Bilanz zu bestätigen.
WIRTSCHAFT­LICHE TÄTIGKEIT. RECHNUNGS- UND BUCHFÜHRUN­G Der Hauptbuchh­alter leistet die finanziell-wirtschaft­liche Tätigkeit und Buchführun­g, führt die Inventur der Materialwe­rte durch. Als Finanzjahr gilt die Zeitspanne vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Jahresbila­nz wird im Laufe der ersten zwei Monate nach Abschluss des Berichtsja­hres zusammenge­stellt und wird dem Rat des DKZ zur Bestätigun­g vorgelegt.
Language: German   Language Skills: Native speaker, Proficiency

Login or register to correct this text!

You can correct this text if you set follow language skills of German in settings: Native speaker, Proficiency

Please correct texts in German:


Please help with translation:

German-Latin
German-French
German-Latin
German-Ukrainian