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STATUT
der Gorodnjaer gesellschaftlichen Rayonorganisation
Deutsches Kulturzentrum “WECHSELWIRKUNG”
ZIEL UND HAUPTAUFGABEN Ziel der Tätigkeit des Deutschen Kulturzentrums “WECHSELWIRKUNG” ist die Vereinigung der Bürger jeder beliebigen Nationalität, einschließlich ihre Familienangehörigen für ein gründliches Erlernen der nationalen und kulturellen Traditionen, Handwerke, Bräuche, Volksritualien sowie der Kunstwerte. Das Deutsche Kulturzentrum “WECHSELWIRKUNG” fördert die volle und öffentliche Rehabilitierung der Deutschen der Ukraine, die Herstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen, die Entwicklung und Festigung der Familenkontakte der Mitglieder des Deutschen Kulturzentrums einschließlich der Verwandten, die außerhalb der Grenzen der Ukraine leben, die allseitige Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den deutschsprachigen Bürgern aller Länder. Das Deutsche Kulturzentrum “WECHSELWIRKUNG” erforscht, sammelt historische Materialien über das Leben der Deutschen in der Ukraine, über die Rolle der Deutschen in der Geschichte des Landes, fördert die Propagierung der deutschen Kultur und die schöpferische Tätigkeit der Deutschen der Ukraine. Das Deutsche Kulturzentrum “WECHSELWIRKUNG” organisiert und hält auf Kosten der Wohltätigkeitseinkünfte Kultur- und Massenveranstaltungen ab: Konzerte, Festivale, Wettbewerbe, Treffen, Feste, sowohl in der Ukraine als auch im Ausland; es organisiert internationale Konferenzen, Symposien, Seminare, Ausstellungen und andere gesellschaftlich-politische Veranstaltungen, führt direkte internationale Kontakte durch, gründet eigene Massenmedien. Das Deutsche Kulturzentrum “WECHSELWIRKUNG” hat es nicht zum Ziel, Profite zu bekommen.
DIE GENERALVERSAMMLUNG DES DKZ “WECHSELWIRKUNG” Die Generalversammlung des DKZ ist das höchste Leitungsorgan des DKZ “WECHSELWIRKUNG”. Zum Kompetenzbereich des DKZ gehören: a) die Bestimmung der Hauptrichtungen der Tätigkeit des DKZ, die Bestätigung der Pläne und Rechenschaftsberichte zur Planerfüllung; b) die Bestätigung des Statuts sowie die Aufnahme der Änderungen und Ergänzungen zum Statut des DKZ. Die Generalversammlung gilt als bevollmächtigt, falls mehr als 60% der Mitglieder des DKZ an ihr teilgenommen haben. Die Beschlüse der Generalversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 gefasst. Die Generalversammlung wird einmal im Jahr einberufen. Die außerordentliche Versammlung kann auch vom Leiter des DKZ im Fall, wenn das die Interessen des DKZ verlangen, sowie auf Forderung des Rates des DKZ einberufen werden.
RAT DES DKZ “WECHSELWIRKUNG” Im Zeitraum zwischen den Generalversammlungen ist der Rat des DKZ ein Leitungsorgan des DKZ. An der Spitze des Rates des DKZ steht der Leiter des DKZ. Die Beschlüsse des Rates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der gleichen Anzahl der Stimmen gilt der Beschluss, für welche der Leiter des DKZ stimmte, als der gefasste Beschluss. Die Mitglieder des Rates können nicht Mitglieder der Revisionskomission sein.
LEITER DES DKZ “WECHSELWIRKUNG” Der Leiter des DKZ ist die höchste Amtsperson des DKZ und ist der Generalversammlung und dem Rat des DKZ rechnungspflichtig. Er wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt. Auf Vorschlag des Leiters des DKZ werden vom Rat des DKZ stellvertretende Leiter gewählt. Zum Kompetenzbereich des Leiters des DKZ gehören: a) die Vorbereitung und die Erfüllung der Beschlüsse der Generalversammlung; b) operative Leitung der Mittel und des Gutes des DKZ; c) die Einstellung und die Bestätigung des Peronalbestandes, die Feststellung der Bedingungen der Arbeitsentlohnung.
REVISIONSKOMISSION DES DKZ “WECHSELWIRKUNG” Die Revisionskomission wird von der Generalversammlung für 3 Jahre gewählt. Die Revisionskomission kann die Kontrolle im Auftrag der Generalversammlung, des Rates des DKZ, auf ihre eigene Initiative oder auf Forderung von 20% der Mitglieder des DKZ durchführen. Die Revisionskomission zieht einen Schluss über Jahresberichte und Bilanzen. Ohne Schlussfolgerung der Revisionskomission hat die Generalversammlung kein Recht, die Bilanz zu bestätigen.
WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT. RECHNUNGS- UND BUCHFÜHRUNG Der Hauptbuchhalter leistet die finanziell-wirtschaftliche Tätigkeit und Buchführung, führt die Inventur der Materialwerte durch. Als Finanzjahr gilt die Zeitspanne vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Jahresbilanz wird im Laufe der ersten zwei Monate nach Abschluss des Berichtsjahres zusammengestellt und wird dem Rat des DKZ zur Bestätigung vorgelegt.
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